NRW-Digitalzuschuss Handel

Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken

Stärkung des lokalen Handels im Wettbewerb mit dem Onlinehandel

Darum geht es beim NRW-Digitalzuschuss Handel

Im aktuellen Förderaufruf können antragsberechtigte Unternehmen zwischen 500 € und 2000 € Förderung erhalten. Die Förderquote liegt bei bis zu 100%.

Bei neomesh sind wir Pioniere und Experten in Sachen Digitali­sierung. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Digitali­sierungs­vorhaben und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihr Unter­nehmen – kontaktieren Sie uns gerne!

Aktuelles zum Projektaufruf

  • Die nächste Antragsphase startet am 13.12.2021 um 8 Uhr. Ab diesem Datum können wieder Anträge eingereicht werden.
  • Wir empfehlen Ihnen bis dahin, Ihren Antrag mit dem Online-Tool vorzubereiten und abzuspeichern. Sie brauchen Ihren Antrag dann nur noch zu am 13.12.2021 ab 8 Uhr einzureichen.
  • Wir halten Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten informiert.

Welche Maßnahmen das Förderprogramm unterstützt

Gefördert werden die Leistungen mit dem Ziel Digitalisierungsvorhaben für Ihre Firma umzusetzen, wie beispielsweise:

Online-Sichtbarkeit – Auffindbarkeit im Netz

  • Software-Lizenzen/Digitale Tools wie z.B. Content Management- bzw. Redaktions-Systeme, Social-Media-Management- und Monitoring Tools.

Informationssuche – Digitale Kundenberatung

  • Ausstattung zur Produktfotografie. Hierzu zählt Hardware wie Kameras, Beleuchtung und Fotoboxen zur Erstellung von digitalen Inhalten und Produktbilder- und Videos z.B. für Online-Shops.
  • Digitale Hardware am Point of Sale (PoS) als Werbemittel und Marketing Werkzeug wie z.B. digitale Displays, VR-Headsets, digitale Spiegel, Touchpads.

Digitale Kaufabwicklung

  • Abholstation, welche auch von einer Händlergemeinschaft genutzt werden kann.  

Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme

  • Digitaler Warenwirtschaftssysteme und digitale Kassen zum kontaktlosen Bezahlen.

Kundenbindung – Digitale Kundenbindung nach dem Kauf

  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung wie z.B. Pflege von Website und Online-Shop, interaktive/digitale Kundenberatung, Social-Media-Management.

Wer sich bewerben kann

  • Kleinunternehmen im stationären Einzelhandel
  • Mit maximal 49 Angestellten und einem Umsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio €
  • Die nicht in ihrer Existenz bedroht sind (keine Betriebsaufgabe absehbar)

Welche Bedingungen gelten

  • Der Zuschuss wird im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe gewährt
  • Ein Auszug aus dem Handelsregister (max. 3 Monate alt) muss vorliegen. Diesen bekommen Sie hier online.
  • Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden

Wie Sie sich bewerben können

  • Weitere Informationen, die Bewerbungsunterlagen und die Förder­grundlagen finden Sie unter www.digihandel.nrw.
  • Die Antragstellung erfolgt rein digital.
  • Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie nach einem anderen Förderprogramm in diesem Themengebiet suchen.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne zu diesem Projektaufruf

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